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Ihr Weg zur Zulassung nach AZWV

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Ausgangssituation

Seit dem 1. Januar 2006 dürfen nur noch Bildungsträger mit einer Träger- und Maßnahmezulassung durch eine der Fachkundigen Stellen (FKS) Gruppenmaßnahmen der beruflichen Weiterbildung gemäß § 77 ff. SGB III durchführen. Die zukünftige Erweiterung dieser Regelung auch auf andere von der Bundesagentur für Arbeit oder den ARGEN geförderte Maßnahmen kann nicht ausgeschlossen werden.

Bildungsträger, die in diesem Geschäftsfeld Bildungsmaßnahmen anbieten möchten, müssen ein System zur Sicherung der Qualität anwenden (§ 84 SGB III). Näheres regelt die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung – AZWV.

Eine Norm oder ein bestimmtes Qualitätsmodell ist nicht vorgeschrieben. Das QM-System muss den „anerkannten Regeln der Technik“ entsprechen (§ 8 Abs. 4 AZWV). Zu den anerkannten Modellen gehören z. B. DIN EN ISO 9001, EFQM, BQM, PAS 1037. Zusätzlich müssen für die Trägerzulassung die Forderungen nach §§ 7 und 8 AZWV erfüllt werden.

Unser Vorgehen

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Forderungen in Ihrer Organisation - unabhängig vom gewählten Qualitätsmodell - und bereiten Ihre Organisation auf die Zertifizierung durch eine Fachkundige Stelle vor.

Projektphasen

Das zum Verständnis der Normforderungen notwendige Grundlagenwissen vermitteln wir Ihren Führungskräften und Mitarbeitern in Form von bedarfsgerechten Kurzschulungen und Workshops mit dem Ziel, das Gelernte sofort auf die Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen anzuwenden und in die Praxis umzusetzen.

Wir legen Wert darauf, dass Ihr QM-System dem Anspruch und den Rahmenbedingungen Ihrer Unternehmung entspricht und genügend Flexibilität für die zukünftige Entwicklung mitbringt. Die Dokumentation wird auf das absolut Notwendige beschränkt und in Struktur und Form an Ihre Organisation angepasst.

Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Auswahl eines geeigneten Zertifizierers und begleiten das Audit durch die Fachkundige Stelle. 

Bundesagentur für Arbeit (externer Link): Liste der zugelassenen FKS

Beratung und Schulung werden ausschließlich von Personen durchgeführt, die selbst über praktische Erfahrungen in der beruflichen Weiterbildung und als Zertifizierungsauditoren besitzen.

 
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